Verteilung des Erbes
Das Erbrecht ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Maßgeblich ist hier die gesetzliche Erbfolge:
Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte, bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.
Bei anderen Vorstellungen zur Verteilung des Erbes sollten Sie auf jeden Fall ein Testament aufsetzen. Dabei ist aber zu beachten, dass den Erben ersten Grades in jedem Fall ein Pflichtanteil zusteht.
Übrigens: Mit einer Schenkung zu Lebzeiten können womöglich höhere Erbschaftssteuern vermieden werden.
Fragen zum Erbrecht und zum Testament stellen Sie bitte Ihrem Rechtsanwalt oder Notar. Wir stellen gerne den Kontakt her.